Erzeugt am 18.06.2026 05:48
Details: Nur Leistungsbeschreibung und Teaser
Typisierungen: Nur Typ 1
Leika-Titel: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen,
Freigabe: 21.06.2022, Bundesministerium der Justiz (BMJ),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sei | t | 1 | Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit |
| > | n. Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie | > | gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Die Auskunft dient auch al | ||
| > | in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und n | > | s Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlau | ||
| > | achweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, we | > | bnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überw | ||
| > | nn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe bet | > | achungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, | ||
| > | reiben, zum Beispiel: Immobilienvermittlung Gebrauchtwagenhandel Reisebüro Im Ge | > | Reisebüro) ausüben möchten. Im Gewerbezentralregister werden erfasst: Ablehnung | ||
| > | werbezentralregister werden erfasst: Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu eine | > | des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilte | ||
| > | m Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagunge | > | n Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines B | ||
| > | n, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Ent | > | efähigungsscheins sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder | ||
| > | zug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Ver | > | Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweis | ||
| > | bot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern un | > | ung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, Verzichte auf eine Zulassung z | ||
| > | d Jugendlichen, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fäll | > | u einem Gewerbe in bestimmten Fällen, Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von meh | ||
| > | en, Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang m | > | r als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie bestimmte strafge | ||
| > | it der Gewerbeausübung sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusam | > | richtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung. Die zuständig | ||
| > | menhang mit der Gewerbeausübung. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister be | > | e Stelle nach dem Landesrecht ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gew | ||
| > | antragen Sie bei der zuständigen Stelle. | > | erbezentralregisterauskunft zuständig. | ||
Leika-Titel: Meldungen über Finanzkonteninformationen nach dem FATCA-Abkommen abgeben,
Freigabe: 29.04.2021, Bundesministerium der Finanzen (BMF),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Teaser (ZuFiSH) | Teaser (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Sie haben als Finanzinstitut Kundinnen oder Kunden mit einem meldepflichtigen Be | t | 1 | Finanzinstitute müssen Finanzkonteninformationen melden, soweit ein meldepflicht |
| > | zug zur Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika? Dann müssen Sie di | > | iger Bezug zur Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika besteht. | ||
| > | es melden. | ||||
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Im Rahmen des FATCA-Abkommens tauschen Deutschland und die Vereinigten Staaten v | t | 1 | Das FATCA-Abkommen verpflichtet Finanzinstitute (zum Beispiel Banken oder Versic |
| > | on Amerika (USA) Daten über Finanzkonten aus. FATCA steht dabei für den „Foreign | > | herungen) Meldungen über Finanzkonteninformationen abzugeben mit dem Ziel, die V | ||
| > | Account Tax Compliance Act“. Ziel des Abkommens ist es, Besteuerungsgrundlagen | > | ollständigkeit und Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen von Kapitaleinkünften | ||
| > | von Kapitaleinkünften richtig und vollständig zu erfassen und Steuerhinterziehun | > | zu verbessern. Die meldepflichtigen Informationen umfassen dabei unter anderem: | ||
| > | g einzudämmen. Als Finanzinstitut, also beispielsweise als Bank oder Versicherun | > | Name und Anschrift des Kontoinhabers US-amerikanische Steueridentifikationsnumme | ||
| > | g, müssen Sie meldepflichtige Finanzkontodaten von Kundinnen und Kunden an das B | > | r Adresse Geburtsdatum Kontonummer Kontostand Erträge Name und Identifikationsnu | ||
| > | undeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Folgende Informationen müssen Si | > | mmer des meldenden deutschen Finanzinstituts Finanzinstitute sind dazu verpflich | ||
| > | e dabei unter anderem melden: Name und Anschrift der Kontoinhaberin oder des Kon | > | tet, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Identifizierung von meldepflichtigen Finan | ||
| > | toinhabers US-amerikanische Steueridentifikationsnummer Adresse Geburtsdatum Kon | > | zkonten einzuhalten. Hierzu gehört auch die Einholung von Selbstauskünften. Mit | ||
| > | tonummer Kontostand Erträge Name und Identifikationsnummer des meldenden deutsch | > | der Einholung einer Selbstauskunft möchten die Finanzinstitute die steuerliche A | ||
| > | en Finanzinstituts Als Finanzinstitut müssen Sie bestimmte Sorgfaltspflichten ei | > | nsässigkeit ihrer Kunden bestimmen. Kontoinhaber*innen müssen die Selbstauskunft | ||
| > | nhalten, um meldepflichtige Finanzkonten zu identifizieren. Dazu gehört, Selbsta | > | ausgefüllt und unterschrieben ihrem Finanzinstitut zukommen lassen. Liegen dem | ||
| > | uskünfte einzuholen, um zu bestimmen, wo Ihre Kundinnen und Kunden steuerlich an | > | Finanzinstitut mögliche Indizien für ein meldepflichtiges Konto vor und der Kund | ||
| > | sässig sind. Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber müssen die Selbstauskunft ausfül | > | e teilt nach Aufforderung zur Selbstauskunft die notwendigen Informationen nicht | ||
| > | len, unterschreiben und Ihnen zukommen lassen. Liegen Ihnen mögliche Indizien fü | > | mit, soll das Finanzinstitut auch diese Daten melden. Die Finanzinstitute melde | ||
| > | r ein meldepflichtiges Konto vor und die Kundin oder der Kunde teilt nach Auffor | > | n jährlich in elektronischer Form die als meldepflichtig identifizierten Konten | ||
| > | derung zur Selbstauskunft die notwendigen Informationen nicht mit, müssen Sie au | > | an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Für die Übermittlung der Daten stehe | ||
| > | ch die unvollständigen Daten melden. | > | n ein Onlineformular oder eine Massendatenschnittstelle zur Verfügung. Die Überm | ||
| > | ittlung kann auch von einem Dienstleister durchgeführt werden. Die erhobenen Dat | ||||
| > | en werden zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und Deutschland aus | ||||
| > | getauscht. In Deutschland ist das BZSt für die Annahme und Weiterleitung der Dat | ||||
| > | en der Finanzkonten zuständig. Die erhobenen Daten deutscher meldepflichtiger Fi | ||||
| > | nanzinstitute gelangen durch das BZSt direkt an die Bundessteuerbehörde der USA | ||||
| > | „Internal Revenue Service (IRS)“. | ||||
Leika-Titel: Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen,
Freigabe: 19.01.2023, Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Teaser (ZuFiSH) | Teaser (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, | t | 1 | Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, |
| > | können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. | > | können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen S | ||
| > | ie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. | ||||
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es ist per Gese | t | 1 | In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es ist per Gese |
| > | tz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist | > | tz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist | ||
| > | und für wen Versicherungsfreiheit gilt. In Ausnahmefällen können Sie sich von d | > | und für wen Versicherungsfreiheit gilt. In Ausnahmefällen können Sie sich von d | ||
| > | er Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. | > | er Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. | ||
| > | Die Ausnahmen gelten überwiegend für Personen, die zuvor versicherungsfrei ware | > | Die Ausnahmen gelten überwiegend für Personen, die zuvor versicherungsfrei ware | ||
| > | n und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden. Das | > | n und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden. Vers | ||
| > | kann zum Beispiel passieren, wenn Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen nicht mehr | > | icherungsfreiheit bedeutet, dass Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder | ||
| > | über, sondern unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Versicherungsfreihei | > | einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen müssen. Für die | ||
| > | t bedeutet, dass Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder einen Vertrag mi | > | Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung | ||
| > | t einer privaten Krankenversicherung abschließen müssen. Wenn Sie von der Versic | > | müssen Sie nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall abgesichert sind. Die Befreiun | ||
| > | herungspflicht befreit sind, können Sie dies in der Regel nicht rückgängig mache | > | g von der Versicherungspflicht beantragen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse. | ||
| > | n. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum B | > | Die Befreiung können Sie in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Wechsel von | ||
| > | eispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. | > | der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter b | ||
| > | estimmten Voraussetzungen möglich. | ||||
| Legends | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
| |||||||||